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Darf man Bilder einfach so zum Download freigeben ?
An meiner Schule machen die das so das sie Klassenfotos ins Internet stellen (ist ja noch verständlich), aber diese dann zum DOWNLOAD freizugeben ?!? Müsste man da nicht erst gefragt werden ob man das will ? Ich mein damit : Dann könnten sich ja Verbrecher das Bild ausdrucken, zu der Schule fahren und dann mich da mitnehmen (Entführen ...) ??!!??
Tags: Internet gesetz freigabe download Recht am eigenen Bild bilder §22 KunstUrhG
Geschrieben am 06.09.2010 15:46 von
Re: Darf man Bilder einfach so zum Download freigeben ?
Hallo Reeneee,
wenn die Fotos zum Downloaden frei gegeben werden ohne Dein Einverständnis, ist das auf keinen Fall in Ordnung. Das verstößt gegen das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild. Ziemlich daneben, was Deine Schulkameraden da machen.
Ich würde auf jeden Fall intervenieren.
Persönlich halte überhaupt nichts davon, solche Fotos überhaupt ins Netz zu stellen.
Gruß Katja
Geschrieben nach 34 Minuten von
Hallo Reeneee,
wenn die Fotos zum Downloaden frei gegeben werden ohne Dein Einverständnis, ist das auf keinen Fall in Ordnung. Das verstößt gegen das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild. Ziemlich daneben, was Deine Schulkameraden da machen.
Ich würde auf jeden Fall intervenieren.
Persönlich halte überhaupt nichts davon, solche Fotos überhaupt ins Netz zu stellen.
Gruß Katja
Geschrieben nach 34 Minuten von
Hi
Ich bin mir der rechtslage nicht ganz bewusst, doch deine Eltern haben das sorgerecht für dich und ich denke, solange du nicht volljährig bist dürfen sie entscheiden ob die Schule Fotos von dir machen darf und sie ins Netz stellen darf.! Frag einfach mal deine Eltern ob sie sowas mal unterschrieben haben etc.! Wenn nicht ich das auf jedenfall rechtswiedrig.! Und wenn du mich fragst ist es im endeffekt auch egal ob die Bilder auf der Schulhomepage jetzt direkt zum download freigegeben sind oder sie dort nur abgebildet sind.! Es ist ein einfaches sich diese Bilder auch ohne direkten Link auf die Datei schnell und bequem auf den Rechner zu holen.! Mfg _MarVpaul.!
Geschrieben nach 4 Stunden von
Ich bin mir der rechtslage nicht ganz bewusst, doch deine Eltern haben das sorgerecht für dich und ich denke, solange du nicht volljährig bist dürfen sie entscheiden ob die Schule Fotos von dir machen darf und sie ins Netz stellen darf.! Frag einfach mal deine Eltern ob sie sowas mal unterschrieben haben etc.! Wenn nicht ich das auf jedenfall rechtswiedrig.! Und wenn du mich fragst ist es im endeffekt auch egal ob die Bilder auf der Schulhomepage jetzt direkt zum download freigegeben sind oder sie dort nur abgebildet sind.! Es ist ein einfaches sich diese Bilder auch ohne direkten Link auf die Datei schnell und bequem auf den Rechner zu holen.! Mfg _MarVpaul.!
Geschrieben nach 4 Stunden von
Re: Darf man Bilder einfach so zum Download freigeben ?
Mein vor Poster hat schon recht - wobei ich mal denke das nicht seine Schulkameraden die Bilder ins Internet stellen (hat er auch nicht geschrieben) sondern das wird wohl jemand gewesen sein der die Internetseite Pflegt.
Nun zu meiner Antwort:
Wende dich doch an den Verantwortlichen der Internetseite (siehe Impressum, Kontakt oder frage einfach bei dir in der Schule nach) - Bilder vor dem unberechtigtem Download zu schützen ist eigentlich garnicht möglich - wer ein Bild haben will bekommt es auch, dafür gibt es nahezu unzählige Wege und Mittel.
Wenn deine Einwände beim Verantwortlichen nicht helfen spreche mit deinen Eltern darüber.
Nach wie vor greift hier der §22 KunstUrhG der besagt:
"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten."
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html
Wurde euch/dir vorher nicht gesagt das die Bilder auch im Internet landen dann müssen diese - auch auf Wunsch eines einzelnen - entfernt werden.
BITTE BEACHTEN !!!
Das ist MEINE MEINUNG und stellt KEINEN Juristischen Rat dar sondern lediglich Informationen die frei zugänglich sind.
Geschrieben nach 4 Stunden von
Mein vor Poster hat schon recht - wobei ich mal denke das nicht seine Schulkameraden die Bilder ins Internet stellen (hat er auch nicht geschrieben) sondern das wird wohl jemand gewesen sein der die Internetseite Pflegt.
Nun zu meiner Antwort:
Wende dich doch an den Verantwortlichen der Internetseite (siehe Impressum, Kontakt oder frage einfach bei dir in der Schule nach) - Bilder vor dem unberechtigtem Download zu schützen ist eigentlich garnicht möglich - wer ein Bild haben will bekommt es auch, dafür gibt es nahezu unzählige Wege und Mittel.
Wenn deine Einwände beim Verantwortlichen nicht helfen spreche mit deinen Eltern darüber.
Nach wie vor greift hier der §22 KunstUrhG der besagt:
"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten."
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html
Wurde euch/dir vorher nicht gesagt das die Bilder auch im Internet landen dann müssen diese - auch auf Wunsch eines einzelnen - entfernt werden.
BITTE BEACHTEN !!!
Das ist MEINE MEINUNG und stellt KEINEN Juristischen Rat dar sondern lediglich Informationen die frei zugänglich sind.
Geschrieben nach 4 Stunden von
Re: Darf man Bilder einfach so zum Download freigeben ?
An meiner Schule machen die das so das sie Klassenfotos ins
Internet stellen (ist ja noch verständlich), aber diese dann
zum DOWNLOAD freizugeben ?!? Müsste man da nicht erst gefragt
werden ob man das will ?
Dies ist eine juristische Frage, sie hat nicht wirklich etwas mit dem Themenbereich "Download" zu tun. Ich kann dir deshalb nicht antworten. Vielleicht kennt ja ein anderer Experte die Antwort.
Viel Glück. Grüsse
#schaggo
Geschrieben nach einem Tag von
An meiner Schule machen die das so das sie Klassenfotos ins
Internet stellen (ist ja noch verständlich), aber diese dann
zum DOWNLOAD freizugeben ?!? Müsste man da nicht erst gefragt
werden ob man das will ?
Dies ist eine juristische Frage, sie hat nicht wirklich etwas mit dem Themenbereich "Download" zu tun. Ich kann dir deshalb nicht antworten. Vielleicht kennt ja ein anderer Experte die Antwort.
Viel Glück. Grüsse
#schaggo
Geschrieben nach einem Tag von
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